SGB VIII und Amtsvormünder/-innen

Seminar für Einsteiger/-innen:

„Problemfeld Krankenversicherung in der SGB VIII-Bearbeitung und für Amtsvormünder:innen“

Bei Gewährung von Leistungen nach dem SGB VIII ist unter bestimmten Voraussetzungen Krankenhilfe gem. § 40 Satz 1 SGB VIII zu gewähren. Da gemäß § 10 SGB VIII Jugendhilfe gegenüber anderen Sozialleistungen nachrangig zu gewähren ist, muss vor der Gewährung von Krankenhilfe stets geprüft werden, ob vorrangige Ansprüche gegen andere Leistungsträger, insbesondere einer Krankenkasse, bestehen. Hierfür sind fundierte Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen des SGB V erforderlich. Satz 2 räumt die Möglichkeit ein, statt Krankenhilfe zu leisten, Beiträge zu einer freiwilligen Krankenversicherung zu übernehmen.

Im Seminar wird erläutert, welche Möglichkeiten der gesetzlichen Versicherung bestehen, insbes. wer freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden kann, welche Voraussetzungen erfüllt sein und welche Fristen eingehalten werden müssen. Die Voraussetzungen für eine Familienversicherung werden ausführlich behandelt. Weiterhin werden die Themen private Krankenversicherung, Erstattungsansprüche, Versichertenkarte sowie Zuzahlungen und Eigenanteile besprochen. Außerdem werden die Grenzen der Leistungen gem. § 40 SGB VIII bearbeitet (Anträge auf Leistungen, die nicht von den Kassen erbracht werden sowie Restkosten).

Konkrete Probleme der Abrechnung der Krankenhilfe gem. § 264 SGB V und Fragen der Pflegeversicherung werden in diesem Seminar nicht behandelt.

Schwerpunkte:

    • Nachrang gegenüber anderen Ansprüchen (§ 10 SGB VIII)
    • Pflichtversicherungen bei (schulischen) Ausbildungen, im 2. Bildungsweg, Auffang-Pflichtversicherung gem. § 5 (1) Nr. 13)
    • Familienversicherung
    • Freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse, insbes. obligatorische Anschlussversicherung (OAV) gem. § 188 (4) seit 1.8.2013
    • Mitgliedschaft in einer privaten Krankenkasse
    • Grundsätze der Auftragsversorgung gem. § 264 SGB V (wer muss angemeldet werden?)
    • Krankenversorgung für UMA, Möglichkeiten der regulären Versicherung für UMA
    • § 40 SGB VIII als Auffangregelung für alle Leistungen, die die Krankenkasse ablehnt?
    • Leistungen für EU-Bürger/innen? Prüfung des Freizügigkeitsrechts
    • Inhaftierung eines oder beider Elternteile
    • Zuzahlungen und Eigenanteile
    • Haushaltshilfe
    • Versichertenkarte
    • Erstattungsansprüche

Zielgruppe: Mitarbeiter/-innen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe aus Jugendämtern, die ihre Kenntnisse auf dem Gebiet  gezielt vervollkommnen möchten und Mitarbeiter/-innen im Bereich der Amtsvormundschaft, die als Vormünder/-innen tätig sind.

Benötigte Arbeitsmittel: SGB V (aktuelle Ausgabe!) und VIII; VVG (§§ 192 – 208), VAG (§§ 152 und 153).

Hinweis: Die Rechtsgrundlagen können bei Bedarf kostenlos unter www.buzer.de heruntergeladen werden.

Ein ausführliches Exposé mit diversen Anlagen, u. a. Rundschreiben der Krankenkassen, einschlägigen Urteilen im Volltext sowie Musterschreiben zu den wichtigsten Problemen wird von der Dozentin zur Verfügung gestellt.

Dozentin: bis zum 31.12.2022 Claudia Mehlhorn

Ich habe meine Seminartätigkeit zum 31.12.2023 beendet. Für die Zielgruppe SGB VIII (WJH und AV) habe ich eine Nachfolge gefunden. Ich empfehle Herrn Jan-Hendrik Pfeiffer aus Hamburg. Herr Pfeiffer ist Richter am SG Hamburg (Krankenversicherungskammer) und hat im Rahmen einer Abordnung Hamburg auf Fachebene in den Beratungen für das neue SGB VIII vertreten und maßgeblich an der Ausgestaltung dieses Gesetzes mitgewirkt.

https://www.sozialrecht-pfeiffer.de/willkommen/

Herr Pfeiffer bietet die Seminare auch beim KBW e.V. an:

https://www.kbw.de/seminar/wirtschaftliche-jugendhilfe-sgb-viii-krankenversicherung-grundlagen-vormundschaft_JUE100K